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 Mittelname:   Cueva Pilzfrei

Zulassungsnummer: 4456-61
Zulassungsanfang: 23.06.2004
Zulassungsende: 31.12.2012
Vertriebsfirmen: W. NEUDORFF GMBH KG
Wirkstoffe: 100g/l Kupferoktanoat
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NO686 Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., VH330 Der Gehalt an Schwermetallen im Mittel darf für Blei 0,5 x mg/kg, für Arsen 0,1 x mg/kg und für Cadmium 0,1 x mg/kg nicht überschreiten, wobei x den Gehalt an Kupfer ausgedrückt in g/kg bedeutet., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Apfel Schorf (Venturia spp.)
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 8 l/ha
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 0.8 ml/m²
Rosen Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) Pflanzengröße bis 50 cm 2 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 5 l/ha
Rosen Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) Pflanzengröße bis 50 cm 2 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 5 l/ha
Rosen Rost (Phragmidium mucronatum) Pflanzengröße bis 50 cm 0.5 %
Rosen Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) Pflanzengröße bis 50 cm 0.2 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.5 ml/m²
Rosen Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) Pflanzengröße bis 50 cm 0.2 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.5 ml/m²
Rosen Rost (Phragmidium mucronatum) Pflanzengröße bis 50 cm 0.5 %
Tomate Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Pflanzengröße bis 50 cm 13.5 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 18 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 22.5 l/ha
Tomate Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Pflanzengröße bis 50 cm 1.35 ml/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.8 ml/m², Pflanzengröße über 125 cm 2.25 ml/m²
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ES 75: 16 l/ha, ES 71: 12 l/ha, ES 61: 8 l/ha, Basisaufwand: 4 l/ha
Weinrebe Echter Mehltau (Uncinula necator) ES 75: 16 l/ha, ES 71: 12 l/ha, ES 61: 8 l/ha, Basisaufwand: 4 l/ha
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ES 75: 1.6 ml/m², ES 71: 1.2 ml/m², ES 61: 0.8 ml/m², Basisaufwand: 0.4 ml/m²
Weinrebe Echter Mehltau (Uncinula necator) ES 75: 1.6 ml/m², ES 71: 1.2 ml/m², ES 61: 0.8 ml/m², Basisaufwand: 0.4 ml/m²

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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