Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Detia Mäuse Giftkörner
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Zulassungsnummer:
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0902-00
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Zulassungsanfang:
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29.12.2003
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Zulassungsende:
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31.12.2013
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Vertriebsfirmen:
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Detia Freyberg GmbH, Detia Garda GmbH
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Wirkstoffe:
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30.4g/kg Zinkphosphid
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW469
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW704
Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden., NT658
Haustiere fernhalten., NT660
Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., NT671
Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., VH298
Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein., WA855
Kühl und trocken lagern., WH930
In die Gebrauchsanleitung sind Angaben bezüglich des Pflanzenschutzmittelaufwandes für alle geeigneten Köderstationen aufzunehmen., WW711
Bei angebrochener Packung muß mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
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R- und S- Sätze:
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R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 29
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase, R 32
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 14
Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben), S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 37
Geeignete Schutzhandschuhe tragen, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 61
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
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Abstandsauflagen:
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.