Kriegt die Buche gelbes Laub,
fällt das Jahr dem Herbst zum Raub.

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 Mittelname:   Flordimex 420

Zulassungsnummer: 4035-00
Zulassungsanfang: 17.05.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: CBW Chemie GmbH, Spiess-Urania
Wirkstoffe: 420g/l Ethephon
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xi Xi Reizend, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NN291 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., ST120 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VH361 Der Gehalt an 2-Chlorethylphosphonsäure-mono-2-chlorethylester darf 20 g/kg und an 1,2-Dichlorethan darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Ethephon nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 41 Gefahr ernster Augenschäden, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)

Verwendungszweck:
Wachstumsregler zur Förderung der Blütenbildung an Apfel, zur Ernteerleichterung an Sauerkirsche, zur Beeinflussung der Blühperiode und Erhöhung der Blütenzahl bei Bromelien sowie zur Förderung der Triebbildung bei Dendranthema x grandiflorum und Pelargonien.
Von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft festgesetzte Anwendungsgebiete: Förderung der Blütenbildung an Apfel (Ertragsanlagen),
Ernteerleichterung an Sauerkirsche, Beeinflussung der Blühperiode und Erhöhung der Blütenzahl an Bromelien, Förderung der Triebbildung an Dendranthema x grandiflorum (Chrysanthemum-indicum-Hybriden), Förderung der Triebbildung an Pelargonium zonale Mutterpflanzen (F1- Hybriden).

Anwendungszeitpunkte und weitere Angaben bitte der Gebrauchsanleitung entnehmen.

Aufwandmenge:
Apfel: 0,15 l in 500 l Wasser /ha und je 1 m Kronenhöhe. Max.2 Anwendungen.
Sauerkirsche: 0,5 l in 1500 l Wasser /ha und je 1 m Kronenhöhe. Max. 1 Anwendung.
Bromelien: 0,5 %ig, 200 - 500 ml / m². 1 Anwendung bei blühreifen Pflanzen.
Dendranthema x Grandiflorum (Chrysanthemum-Indicum-Hybriden): 0,1 %ig 60 - 100 ml / m². Max. 4 Anwendungen im Abstand von 28 Tagen.
Pelargonium zonale Mutterpflanzen (F1-Hybriden): 0,1 %ig 60 - 100 ml / m². Max. 5 Anwendungen im Abstand von 28 Tagen.

Wartezeit in Tagen:
Apfel: F
Sauerkirsche: 7 Tage
Bromelien, Denthranthema, Pelargonien: N
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4014108814144)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Apfel Förderung der Blütenbildung 0.15 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Dendranthema x grandiflorum (Chrysanthemum-indicum-Hybriden) Förderung der Triebbildung
Pelargonium zonale Förderung der Triebbildung

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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