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 Mittelname:   FLEXIDOR

Zulassungsnummer: 3673-00
Zulassungsanfang: 25.07.1997
Zulassungsende: 31.12.2010
Vertriebsfirmen: Dow AgroSciences
Wirkstoffe: 500g/l Isoxaben
Kennzeichen: NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze:
Abstandsauflagen: NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Baumschulgehölzpflanzen, , : 10m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Forstpflanzen, , : 10m

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)

Verwendungszweck:
Selektives Vorauflauf-Herbizid zur Bekämpfung von aus Samen auflaufenden zweikeimblättrigen Unkräutern in Baumschulen ab 1. Standjahr (Verschulbeete und Quartiere) und im Forst (Laub- und Nadelholz auf Jungwuchsflächen, Verschulbeeten und Quartieren)
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Baumschulgehölzpflanzen;
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Nadel- und Laubholz.

Anwendungszeitpunkt:
Baumschulen: Im Frühjahr vor dem Austrieb (in der Vegetationsruhe) in Verschulbeeten und Quartieren ab dem 1. Standjahr. Maximal eine Anwendung jährlich.
Forst (Laub- und Nadelholz): Im Frühjahr auf unkrautfreien Boden in Verschulbeeten und Quartieren sowie auf Jungwuchsflächen.
Die Spritzung muß mit Bodengeräten erfolgen.

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
1,0 l/ha (0,1 ml/m²) spritzen. Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha.
Maximal eine Anwendung jährlich.

Wartezeit in Tagen:
Verschulbeete, Quartiere: N
Forst: Waldbeeren, Waldpilze: F
Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren): Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; andernfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4014108489199)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Baumschulgehölzpflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.1 ml/m²
Baumschulgehölzpflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.1 ml/m²
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.4 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.4 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges Beerenobst (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Kernobst (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Laubholz, Nadelholz Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter auf unkrautfreien Boden 1 l/ha
Laubholz, Nadelholz Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter auf unkrautfreien Boden 1 l/ha
Rhabarber (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Steinobst (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Tabak (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.25 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weiden-Arten (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Ziergehölze (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Ziergehölze (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter auf leichten oder mittleren Böden 0.5 l/ha; Wasser: 400 l/ha
Ziergehölze (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter auf schweren Böden 1 l/ha; Wasser: 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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