Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Florissa Wühlmaus-Gas
|
Zulassungsnummer:
|
0425-67
|
|
Zulassungsanfang:
|
01.08.2007
|
|
Zulassungsende:
|
31.12.2011
|
|
Vertriebsfirmen:
|
Detia Freyberg GmbH, Florissa Handels- und Produktions GmbH
|
|
Wirkstoffe:
|
800g/kg Calciumcarbid
|
|
Kennzeichen:
|
F
Leichtentzündlich, Xi
Reizend, NW469
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NG237
Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugsgebieten) von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen, Heilquellen und Trinkwassertalsperren sowie sonstigen grundwasserempfindlichen Bereichen. (W1), NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., VH352
Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
|
|
R- und S- Sätze:
|
R 37/38
Reizt die Atmungsorgane und die Haut, R 15
Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase, R 41
Gefahr ernster Augenschäden, S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 8
Behälter trocken halten, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 28
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel .... (vom Hersteller anzugeben), S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
|
|
Abstandsauflagen:
|
|
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.