Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Basagran Dryflo
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Zulassungsnummer:
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4241-00
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Zulassungsanfang:
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26.03.1998
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Zulassungsende:
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31.12.2008
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Vertriebsfirmen:
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BASF
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Wirkstoffe:
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870g/kg Bentazon (950g/kg Natrium-Salz)
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Kennzeichen:
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Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NG315
Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres., NG407
Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand., NG413
Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1 %., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben., R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 41
Gefahr ernster Augenschäden, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
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Abstandsauflagen:
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NW601
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Gemüsekulturen, , : 10m
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Erbse |
Vogel-Sternmiere, Kletten-Labkraut, Kamille-Arten, Acker-Hundskamille |
1.1 kg/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.