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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Keeper Select

Zulassungsnummer: 4565-00
Zulassungsanfang: 23.07.1999
Zulassungsende: 31.12.2009
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience
Wirkstoffe: 360g/l Glyphosat (472g/l Isopropylamin-Salz)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, R 37 Reizt die Atmungsorgane, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben), S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Kernobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 25 %
Kernobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 25 %
Nichtkulturland Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 25 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 25 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 25 %

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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