Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Kanemite SC
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Zulassungsnummer:
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5855-00
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Zulassungsanfang:
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23.06.2006
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Zulassungsende:
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22.06.2009
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Vertriebsfirmen:
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Stähler
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Wirkstoffe:
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150g/l Acequinocyl
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., RA045
Enthält Acequinocyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren., SF189
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VH352
Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN1323
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius andersoni (Raubmilbe) eingestuft., NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)
Verwendungszweck:
Neuartiges Akarizid zur Spinnmilbenbekämpfung an Zierpflanzen im Gewächshaus sowie an Kernobst im Freiland. Der enthaltene Wirkstoff Acequinocyl zeichnet sich durch einen neuen Wirkungsmechanismus aus, der auch Spinnmilben erfasst, die gegen herkömmliche Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen resistent sind. Spinnmilben-Frei Kanemite SC verfügt über eine schnelle Anfangswirkung und zusätzlich über eine ausgeprägte Dauerwirkung von bis zu 4 Wochen. Schont viele Nützlinge wie Raubmilben und Florfliegen und ist nicht bienengefährlich.
Anwendung
Zierpflanzen (Gewächshaus)
Gegen Spinnmilben
Pflanzengröße bis 50 cm: 12,5 ml/100 m² in 10 l Wasser/100 m²
Pflanzengröße 50 cm bis 125 cm: 18,75 ml/100 m² in 15 l Wasser/100 m²
Pflanzengröße über 125 cm: 25 ml/100 m² in 20 l Wasser/100 m²
spritzen oder sprühen,
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, max. 3 Anwendungen im Abstand von 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.
Kernobst (Freiland)
Gegen Spinnmilben: 6,25 ml/100 m² und je m Kronenhöhe in 5 l Wasser/100 m² und je m Kronenhöhe
spritzen oder sprühen, Kulturstadium 57-77,
Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit:
Kernobst: 14 Tage
Zierpflanzen: ohne Bedeutung (N)
Gebinde:
0,03 Liter (1 dm3) (EAN 4012879042414)
,
0,05 Liter (1 dm3) (EAN 4012879042421)
,
1 Liter (1 dm3) (EAN 4012879042469)
,
5 Liter (1 dm3) (EAN 4012879042476)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Kernobst |
Spinnmilben |
0.62 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
| Kernobst |
Spinnmilben |
6.25 ml je 100 m² und je m Kronenhöhe; Wasser: 5 l / 100 m² und je m Kronenhöhe |
| Zierpflanzen |
Spinnmilben |
Pflanzengröße bis 50 cm 1.25 l/ha; Wasser: 1000 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.87 l/ha; Wasser: 1500 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 2.5 l/ha; Wasser: 2000 l/ha |
| Zierpflanzen |
Spinnmilben |
Pflanzengröße bis 50 cm 12.5 ml je 100 m²; Wasser: 10 l / 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 18.75 ml je 100 m²; Wasser: 15 l / 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 25 ml je 100 m²; Wasser: 20 l / 100 m² |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.