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 Mittelname:   INSEGAR

Zulassungsnummer: 3855-00
Zulassungsanfang: 03.06.2003
Zulassungsende: 31.12.2013
Vertriebsfirmen: Spiess-Urania, Syngenta
Wirkstoffe: 250g/kg Fenoxycarb
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN2513 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft., NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VA546 Spritzflüssigkeit unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung ausbringen.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Syngenta

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)

Verwendungszweck:
Insektenspezifischer Wachstumsregulator gegen Wicklerarten zum Einsatz in Kernobst und Pflaumen.

Anwendungszeitpunkt: Keine Anwendung in der Blütezeit !
Anwendung unter Beachtung von Schadschwellen, d.h. unter Berücksichtigung der Flugaktivität von Pheromonfallen.

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Wicklerarten: 0,2 kg/ha und je m Kronenhöhe (Max. 2 X im Abstand von 10 - 14 Tagen)

Wartezeit in Tagen:
Kernobst: 35 Tage
Pflaumen: 28 Tage
Gebinde: 600 Gramm (EAN 4032219002847)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Birne (§18) Birnenblattsauger (Psylla piri) 0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 150 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst Fruchtschalenwickler 0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst Apfelwickler 0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume Pflaumenwickler 0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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