Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Malvin
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Zulassungsnummer:
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0983-00
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Zulassungsanfang:
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15.01.1998
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Zulassungsende:
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31.12.2008
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Vertriebsfirmen:
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Arysta LifeScience EAME, Stähler
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Wirkstoffe:
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832g/kg Captan
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Kennzeichen:
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Xn
Gesundheitsschädlich, NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN280
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF189
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS420
Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., ST110
Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VA546
Spritzflüssigkeit unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung ausbringen., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN1511
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius insidiosus (räuberische Blumenwanze) eingestuft., NN166
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 41
Gefahr ernster Augenschäden, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
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Abstandsauflagen:
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NW601
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Obstkulturen, , : 50m
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)
Verwendungszweck:
Hochkonzentriertes, organisches Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz in Kernobst gegen Apfel- und Birnenschorf, gegen Obstbaumkrebs und gegen pilzliche Erkrankungen an Beerenobst.
Im Rahmen der Schorfbekämpfung werden auch Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria (Obstbaumkrebs), Gloeosporium, Monilia und Botrytis miterfasst.
Anwendungszeitpunkt:
bei Befallsbeginn/Sichtbarwerden der ersten Symptome, Schorfwarndienst beachten
Aufwandmenge:
Kernobst
Gegen Schorf bei Infektionsgefahr : 0,6 kg/ha je m Kronenhöhe (0,12 %)
Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria, Gloeosporium, Monilia und Botrytis werden im Rahmen der Schorfbehandlung miterfasst.
Apfel
Gegen Obstbaumkrebs: 0,6 kg/ha je m Kronenhöhe (0,12%)
Brombeere
Gegen Rankenkrankheit: 1,8 kg/ha
Himbeere
Gegen Rutensterben: 1,8 kg/ha
Heidelbeere
Gegen Triebsterben (Godronia cassandrae): 1,8 kg/ha
Wartezeit in Tagen:
Kernobst : 21 Tage
Apfel, Himbeere, Brombeere, Heidelbeere: durch zugelassene Anwendung abgedeckt (F)
Gebinde:
3 Kilogramm (EAN 4012879030732)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Apfel (§18) |
Obstbaumkrebs (Nectria galligena) |
0.6 kg/ha und je m Kronenhöhe |
| Brombeere (§18) |
Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) |
1.8 kg/ha |
| Heidelbeere (§18) |
Triebsterben (Godronia cassandrae) |
1.8 kg/ha |
| Himbeere (§18) |
Rutensterben (Didymella applanata) |
1.8 kg/ha |
| Kernobst |
Schorf (Venturia spp.) |
0.6 kg/ha und je m Kronenhöhe |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.