Regen im Januar bringt der,
Saat Gefahr.

PflanzenPflanzenHome
TiereTiere
TechnikTechnik
FinanzenFinanzen

Top-Video

vereinigtehagel
Vereinigte Hagel
Secufarm
Ansehen Videothek

Mein Wetter

heiter bis wolkig

Frankfurt

Max: -6°C
Min: -16°C
Regen: 0mm mehr…

Wetterlage
Hoch „Angelika“ über Tschechien bringt meist trocken-kaltes Winterwetter in Deutschland. In einer westlichen Strömung können im Nordosten aber teils dichtere Wolken mit etwas Schnee und Regen durchziehen.


Partner



kundslogo






Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Polytanol

Zulassungsnummer: 5278-00
Zulassungsanfang: 05.07.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Chemische Fabrik Wülfel
Wirkstoffe: 180g/kg Calciumphosphid
Kennzeichen: F Leichtentzündlich, N Umweltgefährlich, T Giftig, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW469 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NH963 In der Gebrauchsanleitung ist die Anwendung des Mittels zur Maulwurfbekämpfung nicht werbewirksam herauszustellen. Auf die Möglichkeit der Maulwurfbekämpfung soll nur im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Bundesartenschutzverordnung aufmerksam gemacht werden., NT670 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild; deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen., NT864 Der Maulwurf steht unter besonderem Schutz (§ 42 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 1 Bundesartenschutzverordnung). Seine Bekämpfung ist nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde zur Abwendung u.a. erheblicher land- oder forstwirtschaftlicher Schäden zulässig (§ 43 Abs. 8 Bundesnaturschutzgesetz). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. , NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SB195 Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden., SF500 Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind., SF501 Die Packung bzw. Unterverpackung (Beutel) darf nur im Freien geöffnet werden und muss unbedingt in einem Arbeitsgang vollständig verbraucht werden., SF502 Eine angebrochene Packung bzw. Unterverpackung (Beutel) darf auf keinen Fall wieder verschlossen und aufbewahrt werden., SF503 Das Mittel darf nur im freien Gelände angewendet werden, jedoch nicht unter Gebäuden und in deren Nähe, damit das Eindringen des entstehenden Gases in die Gebäude vermieden wird., SF504 Die Windrichtung ist zu beachten, um das Einatmen von Phosphorwasserstoff zu vermeiden., SF505 An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphorwasserstoff, ein für Menschen und auch Tiere sehr giftiges Gas, das entzündlich und wegen seines charakteristischen karbidähnlichen Geruches wahrnehmbar ist., SF506 Das Mittel nicht bei Regen, starkem Nebel oder stark durchfeuchteten Böden auslegen., SF507 Das Mittel darf niemals mit Wasser in Berührung kommen., SF508 Verbleibende Restmengen sind nach der Behandlung zum Schutz des Anwenders im Gangsystem unterzubringen., SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
R- und S- Sätze: R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leichtentzündlicher Gase, R 36/38 Reizt die Augen und die Haut, R 25 Giftig beim Verschlucken, R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen, S 1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 8 Behälter trocken halten, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 22 Staub nicht einatmen, S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben), S 25 Berührung mit den Augen vermeiden, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 43 Zum Löschen .... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen, S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen), S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbaukulturen Maulwurf, Schermaus 8 g je 8-10 m Ganglänge
Gemüsekulturen Maulwurf, Schermaus 8 g je 8-10 m Ganglänge
Obstkulturen Maulwurf, Schermaus 8 g je 8-10 m Ganglänge
Wiesen, Weiden Maulwurf, Schermaus 8 g je 8-10 m Ganglänge
Zierpflanzen Maulwurf, Schermaus 8 g je 8-10 m Ganglänge

Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular

Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

ImpressumTeamMediadatenKontaktSitemapFehler melden
Diese Seite DruckenVersenden – Bookmarken Artikel in Webnews aufnehmen Artikel in Mister Wong ablegen Artikel in del.icio.us ablegen Artikel in yigg ablegen

© Copyright 2000 – 2009 raiffeisen.com GmbH & Co. KG
Pflanzen