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der schüttet Zucker in den Wein.

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 Mittelname:   RA-200-flüssig

Zulassungsnummer: 3570-64
Zulassungsanfang: 31.03.2005
Zulassungsende: 31.12.2015
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience, HENTSCHKE & SAWATZKI KG
Wirkstoffe: 183g/l Glufosinat (200g/l Ammonium-Salz)
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN330 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN335 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergnetzspinne) eingestuft., NW261 Das Mittel ist fischgiftig., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., ST110 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., ST120 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VH300 Die Verpackung ist mit der Aufschrift Nur für den gewerblichen Anwender zu versehen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN164 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft., NN167 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Tachyporus hypnorum (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut, R 36 Reizt die Augen, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Artischocke (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Artischocke (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Artischocke (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Bohnenkraut, Majoran, Thymian (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Brombeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Buschbohne Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Buschbohne, Stangenbohne (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter auf vorhandene Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Erdbeere Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Erdbeere Abtötung von Ausläufern 4 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Feldsalat (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Feldsalat, Speisezwiebel, Porree, Möhre Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Gemeine Nachtkerze (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gemeine Ringelblume (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Himbeere Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Kartoffel Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Kartoffel Krautabtötung 2.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Laubholz, Nadelholz Adlerfarn 7.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 7.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Patisson, Kürbis, Kürbis-Hybriden, Gurke, Melone, Zucchini (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Pfirsich (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Pfirsich (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 7.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Schalenobst (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Schalenobst (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 7.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Sonnenblume, Winterraps Sikkation 2.5 l/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Spargel Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Stachelbeere Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Steinobst Abtötung von Wurzelschossern Zeitpunkt 1: 7.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Steinobst, Kernobst Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Steinobst, Kernobst Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 7.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Thymian (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 7.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weinrebe Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weinrebe Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 7.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Wolliger Fingerhut (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Ziergehölze Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 400 bis 1000 l/ha
Zuckerrübe Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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