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 Mittelname:   Roundup TURBO

Zulassungsnummer: 4960-00
Zulassungsanfang: 12.03.2002
Zulassungsende: 31.12.2012
Vertriebsfirmen: Monsanto
Wirkstoffe: 680g/kg Glyphosat (747g/kg Ammonium-Salz)
Kennzeichen: Xi Xi Reizend, NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW261 Das Mittel ist fischgiftig., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VV835 Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 41 Gefahr ernster Augenschäden, S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Monsanto Agrar)

Verwendungszweck: Nichtselektives Blattherbizid zur Bekämpfung von Unkräutern im Freiland auf Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Wein- und Kernobstbau, auf Nichtkulturland und auf Wegen und Plätzen. Weitere Information: Monsanto-Hotline Tel: 0180-1000.331 und unter www.roundup-turbo.de. --- Anwendungszeitpunkt: Während der gesamten Vegetationsperiode. Der Einsatz kann sogar vor oder nach kurzen Nachtfrösten bis -3° C erfolgen. Einzelheiten pro Anwendungsgebiet siehe Gebrauchsanleitung. --- Aufwandmenge/Flächeneinheit und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum: Von 1,6 kg/ha bis max. 5,4 kg/ha in 100l/ha bis max. 1000l/ha Wasser je nach Indikation und Leitunkraut. Einzelheiten siehe Gebrauchsanleitung. --- Wartezeit in Tagen: Reicht von keiner Wartezeit bis zu 90 Tagen (Mais). Einzelheiten pro Anwendungsgebiet siehe Gebrauchsanleitung.
Gebinde: 10 Kilogramm (EAN 5411773040417)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbaukulturen Ausfallkulturen, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 2.65 kg/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen 1.6 kg/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation 2.65 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 2.65 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kernobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 2.65 kg/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Mais Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 1.6 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 2.65 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 5.3 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 2.65 kg/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 2.65 kg/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5.3 kg/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 2.1 kg/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Zuckerrübe Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 1.6 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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