Gibt es viel Bucheckern und Eicheln,
dann wird der Winter uns nicht schmeicheln.

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 Mittelname:   Roundup UltraMax

Zulassungsnummer: 5191-00
Zulassungsanfang: 17.02.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Monsanto
Wirkstoffe: 450g/l Glyphosat (607g/l Isopropylamin-Salz)
Kennzeichen: SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VH368 Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben., S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätter:

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Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)

Herbizid zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Wein- und Kernobstbau, im Forst und Zierpflanzenbau sowie auf Nichtkulturland.
o Regenfest nach 1 Stunde
o Wirksam bis in die Wurzelspitzen
o Keine Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Ländervorgaben beachten)
Allgemeines
Roundup UltraMax ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher werden neben einjährigen Unkraut- und Ungrasarten auch mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft.
Wirkungsgeschwindigkeit
Je aktiver die Pflanzen wachsen, um so schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze verteilt. Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. einer Woche die sichtbare Wirkung von Roundup UltraMax ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Ein witterungsbedingt langsamer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss.
Anwendungsbedingungen
Es ist zu beachten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung von hartnäckigen breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen.
Gebinde: 0,5 Liter (1 dm3) (EAN 5411773044415) , 1 Liter (1 dm3) (EAN 5411773047218) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 5411773044644) , 20 Liter (1 dm3) (EAN 5411773044613) , 120 Liter (1 dm3) (EAN 5411773044637) , 640 Liter (1 dm3) (EAN 5411773044620)

Anwendungshinweis: (Monsanto Agrar)

Verwendungszweck: Nichtselektives Blattherbizid zur Bekämpfung von Unkräutern im Freiland auf dem Acker- und Grünland, in stehendem und lagerndem Getreide, im Gemüsebau, in Senf- und Brassica-Arten, in Futtererbsen und Ackerbohnen, auf Stilllegungsflächen, im Forst, im Wein- und Obstbau, auf Wegen und Plätzen, auf Nichtkulturland, in Baumschulen und im Zierpflanzenbau sowie in den folgenden nach § 18 Abs. 1 PflSchG genehmigten Anwendungen: Öllein, Lupine-Arten, Gurke, Kürbis, Patisson, Melone, Zucchini, Kürbis-Hybriden, Zwiebelgemüse, Spargel, Zuckermais, Stockholzbekämpfung in Nadelholz und Laubholz, johannisbeerartiges Beerenobst, Steinobst, Schalenobst, Spargel, Gräsern, Wicken, Luzerne- und Klee-Arten, Bekämpfung von Ampferarten und Ackerkratzdisteln auf Stilllegungsflächen sowie Ackerwinde auf der Getreidestoppel. Einzelheiten siehe Gebrauchsanleitung. Weitere Information: Monsanto-Hotline Tel: 0180-100.03.31 und unter www.roundup-ultramax.de. --- Anwendungszeitpunkt: Während der gesamten Vegetationsperiode. Einzelheiten pro Anwendungsgebiet siehe Gebrauchsanleitung. --- Aufwandmenge/Flächeneinheit und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum: Von 2,4 Liter/ha bis max. 8 Liter/ha in 100l/ha bis max. 600l/ha Wasser je nach Indikation und Leitunkraut. Einzelheiten siehe Gebrauchsanleitung. --- Wartezeit in Tagen: Reicht von keiner Wartezeit bis zu 42 Tagen. Einzelheiten pro Anwendungsgebiet siehe Gebrauchsanleitung.
Gebinde: 0,5 Liter (1 dm3) (EAN 5411773044415) , 1 Liter (1 dm3) (EAN 5411773047218) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 5411773044644) , 20 Liter (1 dm3) (EAN 5411773044613) , 120 Liter (1 dm3) (EAN 5411773044637) , 640 Liter (1 dm3) (EAN 5411773044620)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Ackerbohne, Futtererbse Sikkation 3.2 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 %
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Brassica-Arten (Ackerbaukulturen), Senf-Arten Sikkation 3.2 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Gemüsekulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Getreidestoppel (§18) Acker-Winde auf vorhandene Unkräuter 8 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Gleisanlagen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Gleisanlagen Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Gräser (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Johannisbeerartiges Beerenobst (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Unkräuter bis 25 cm Höhe 4 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Lein (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Sikkation 3.2 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Lupine-Arten (§18) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Luzerne-Arten, Klee-Arten, Wicken (§18) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 33 %
Melone, Zucchini, Kürbis-Hybriden, Patisson, Kürbis, Gurke (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 3.2 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 3.2 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Möhre (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 2.4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Nadelholz, Laubholz (§18) Stockholz 33 %
Nadelholz, Laubholz (§18) Stockholz 33 %
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 8 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Schalenobst (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Unkräuter bis 25 cm Höhe 4 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Spargel (§18) Acker-Winde 33 %
Spargel (§18) Acker-Winde, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 8 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Steinobst (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Unkräuter bis 25 cm Höhe 4 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Stilllegungsflächen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Stilllegungsflächen (§18) Acker-Kratzdistel, Ampfer-Arten 33 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Wege und Plätze ohne Holzgewächse Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 %
Wege und Plätze ohne Holzgewächse Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Weinrebe Acker-Winde 8 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Zierpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 8 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Zuckermais (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Zwiebelgemüse (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 2.4 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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