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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Segetan-Giftweizen

Zulassungsnummer: 0324-00
Zulassungsanfang: 04.02.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Spiess-Urania
Wirkstoffe: 24g/kg Zinkphosphid
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW469 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW704 Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden., NT658 Haustiere fernhalten., NT660 Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., WA855 Kühl und trocken lagern., WW711 Bei angebrochener Packung muß mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden., NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
R- und S- Sätze: R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase, R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 14 Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben), S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätter:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbaukulturen Feldmaus 5 Stück pro Loch
Forstpflanzen Feldmaus 5 Stück pro Loch
Gemüsekulturen Feldmaus 5 Stück pro Loch
Obstkulturen Feldmaus 5 Stück pro Loch
Wiesen, Weiden Feldmaus 5 Stück pro Loch
Zierpflanzen Feldmaus 5 Stück pro Loch

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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