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 Mittelname:   Stroby WG

Zulassungsnummer: 4331-60
Zulassungsanfang: 29.09.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: BASF, Stähler
Wirkstoffe: 500g/kg Kresoxim-methyl
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-1 SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., EO005-1 SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN180 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)

STROBY WG IST NUR ERHÄLTLICH IM FORUM STROBY PACK!

Verwendungszweck:
Fungizid gegen Echten Mehltau an Kelter- und Tafeltrauben. Verhindert die Sporenkeimung und verringert die Sporulation und sollte deshalb vorbeugend eingesetzt werden. Stroby WG breitet sich - ausgehend von Wirkstoffdepots - überwiegend auf dem Blatt aus und gelangt so an den Wirkort. Aufgrund seiner spezifischen Aktivität und der guten Regenbeständigkeit verfügt Stroby WG über eine hervorragende Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit.

Anwendungszeitpunkt:
Die erste Behandlung erfolgt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Weitere Behandlungen folgen in Abständen von 10 - 14 Tagen. Bei hohem Infektionsdruck, starken Niederschlägen und großem Blattzuwachs sind die Spritzintervalle auf max. 10 Tage zu verkürzen.
Maximale Zahl der Behandlungen - In dieser Anwendung 3 - Für die Kultur bzw. Jahr 3 (Spritzen oder sprühen)

Aufwandmenge:
Weinbau (Kelter- und Tafeltrauben)
Gegen Echten Mehltau (Uncinula necator)



0,015 %
Entspricht Basisaufwand (400 l/ha Wasser)


0,06 kg/ha
Entwicklungsstadium 61 (BBCH - Code)




0,12 kg/ha
Entwicklungsstadium 71 (BBCH - Code)




0,18 kg/ha
Entwicklungsstadium 75 (BBCH - Code)




0,24 kg/ha
In Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand.

Wartezeit in Tagen:
Weinrebe (Keltertrauben, Tafeltrauben)


35 Tage
Rosen: ohne Bed. (N)
Spargel: durch zugel. Anw. abgedeckt(F)
Erdbeere: 7 T.
Johannis-, Stachelbeere:14T.
Tabak:10T.
Gebinde: 0,3 Kilogramm (EAN 4012879033412) , 0,75 Kilogramm (EAN 4012879033429) , 1 Kilogramm (EAN 4012879033436)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Erdbeere (§18) Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis)
Kernobst Schorf (Venturia spp.)
Kernobst Echte Mehltaupilze
Rosen Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) Pflanzengröße 50 bis 125 cm 225 g/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 150 g/ha, Pflanzengröße über 125 cm 300 g/ha
Rosen Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) Pflanzengröße 50 bis 125 cm 225 g/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 150 g/ha, Pflanzengröße über 125 cm 300 g/ha
Rosen Sternrußtau (Diplocarpon rosae) Pflanzengröße 50 bis 125 cm 225 g/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 150 g/ha, Pflanzengröße über 125 cm 300 g/ha
Spargel (§18) Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) 0.5 kg/ha; Wasser: 1000 bis 1200 l/ha
Spargel (§18) Spargelrost (Puccinia asparagi) 0.5 kg/ha; Wasser: 1000 bis 1200 l/ha
Stachelbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere (§18) Echte Mehltaupilze, Colletotrichum 0.2 kg/ha; Wasser: 1000 l/ha
Tabak (§18) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) 0.3 kg/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Weinrebe Echter Mehltau (Uncinula necator)
Zierpflanzen (§18) Rostpilze Pflanzengröße bis 50 cm 0.15 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.22 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.3 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Zierpflanzen (§18) Rostpilze Pflanzengröße bis 50 cm 0.15 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.22 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.3 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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