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 Mittelname:   Triflurex

Zulassungsnummer: 3873-00
Zulassungsanfang: 26.02.1996
Zulassungsende: 31.12.2006 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
Vertriebsfirmen: Feinchemie, Makhteshim-Agan Deutschland GmbH
Wirkstoffe: 480g/l Trifluralin
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW201 Anwendung nur in Kulturen bis zu einer maximalen Höhe, Aufwandmenge je Hektar sowie Anwendungshäufigkeit, wie sie sich aus der Gebrauchsanleitung ergibt., VZ453 Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Trifluralin nicht mehr als einmal pro Jahr auf derselben Fläche., NN230 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN281 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phygadeuon trichops (Schlupfwespe) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH322 Der Gehalt an N-Nitroso-dipropylamin (NDPA) im Pflanzenschutzmittel darf 0,5 mg/kg nicht überschreiten., NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 10 Entzündlich, R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, R 36 Reizt die Augen, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden., S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen: NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Ackerbaukulturen, , : 20m

Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)

Verwendungszweck:
Herbizid gegen Unkräuter und Ungräser in Winter- und Sommerraps und in Stoppelrüben

Anwendungszeitpunkt:
Vor der Saat

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Winterraps - leichte und mittlere Böden - 2,0 l/ha - 1 Anwendung
Winterraps - schwere Böden - 2,5 l/ha - 1 Anwendung
Sommerraps - 2,0 l/ha - 1 Anwendung
Stoppelrüben - 2,5 l/ha - 1 Anwendung

Wartezeit in Tagen:
Raps - keine Wartezeit (F)
Stoppelrüben - 60 Tage
Gebinde: 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200091)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Sommerraps Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz auf leichten oder mittleren Böden 2 l/ha
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Vogel-Sternmiere, Spreizende Melde, Weißer Gänsefuß auf leichten oder mittleren Böden 2.5 l/ha
Winterraps Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz auf leichten oder mittleren Böden 2 l/ha
Winterraps Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz auf schweren Böden 2.5 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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