Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Triflurex
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Zulassungsnummer:
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3873-00
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Zulassungsanfang:
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26.02.1996
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Zulassungsende:
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31.12.2006 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
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Vertriebsfirmen:
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Feinchemie, Makhteshim-Agan Deutschland GmbH
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Wirkstoffe:
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480g/l Trifluralin
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW201
Anwendung nur in Kulturen bis zu einer maximalen Höhe, Aufwandmenge je Hektar sowie Anwendungshäufigkeit, wie sie sich aus der Gebrauchsanleitung ergibt., VZ453
Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Trifluralin nicht mehr als einmal pro Jahr auf derselben Fläche., NN230
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN281
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phygadeuon trichops (Schlupfwespe) eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW701
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH322
Der Gehalt an N-Nitroso-dipropylamin (NDPA) im Pflanzenschutzmittel darf 0,5 mg/kg nicht überschreiten., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 10
Entzündlich, R 20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, R 36
Reizt die Augen, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 29/35
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden., S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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NW601
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Ackerbaukulturen, , : 20m
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Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)
Verwendungszweck:
Herbizid gegen Unkräuter und Ungräser in Winter- und Sommerraps und in Stoppelrüben
Anwendungszeitpunkt:
Vor der Saat
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Winterraps - leichte und mittlere Böden - 2,0 l/ha - 1 Anwendung
Winterraps - schwere Böden - 2,5 l/ha - 1 Anwendung
Sommerraps - 2,0 l/ha - 1 Anwendung
Stoppelrüben - 2,5 l/ha - 1 Anwendung
Wartezeit in Tagen:
Raps - keine Wartezeit (F)
Stoppelrüben - 60 Tage
Gebinde:
5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200091)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Sommerraps |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz |
auf leichten oder mittleren Böden 2 l/ha |
| Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) |
Vogel-Sternmiere, Spreizende Melde, Weißer Gänsefuß |
auf leichten oder mittleren Böden 2.5 l/ha |
| Winterraps |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz |
auf leichten oder mittleren Böden 2 l/ha |
| Winterraps |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz |
auf schweren Böden 2.5 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.