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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Tomigan 180

Zulassungsnummer: 3721-60
Zulassungsanfang: 07.02.2001
Zulassungsende: 31.12.2010
Vertriebsfirmen: Dow AgroSciences, Makhteshim-Agan
Wirkstoffe: 180g/l Fluroxypyr (259g/l 1-Methyl-heptylester)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NN191 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 36 Reizt die Augen, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 65 Gesundheitsschädlich, R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen., S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden, S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen: NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:
Ackerbaukulturen, , : 5m; reduzierte Abstnde: A *,B *,C *,D *
, NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:
Wiesen, Weiden, , : 5m; reduzierte Abstnde: A *,B *,C *,D 5

Sicherheitsdatenblatt:

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Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)

Verwendungszweck: systemisches, wuchsstofffreies Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Winter- und Sommergetreide zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr und zur Spätbehandlung in Wintergetreide, zur Ampferbekämpfung auf Wiesen und Weiden sowie zur Windenbekämpfung in Mais; im Gemüsebau und Grassamenbau.
Anwendungszeitpunkt: Winter-, Sommergetreide: Nachauflauf Frühjahr BBCH 13-29 (bis 39 gegen Klettenlabkraut Spätbehandlung) der Kultur
Mais: Nachauflauf Frühjahr BBCH 14-16 der Kultur
Wiesen und Weiden: während der Vegetationsperiode (Mai bis August
Speisezwiebel und Bundzwiebel: Nachauflauf, 2. bis 4. Laubblatt der Kultur deutlich sichtbar
Gräser: Nachauflauf Frühjahr, BBCH 13-39 der Kultur
Zuckermais: Nachauflauf Frühjahr BBCH 12-18 der Kultur
Aufwandmenge: Winter-, Sommergetreide: 1,0 l/ha
Mais: 1,0 l/ha
Wiesen und Weiden: 1,5 - 2,0 l/ha
Speisezwiebel und Bundzwiebel: 0,5 l/ha
Gräser: 1,0 l/ha
Zuckermais: 1,5 l/ha
Wartezeit: in Getreide, Mais, Gräser: keine
Grünland (Wiesen/Weiden): Gras/Frühjahrsanwendung: 14 Tage, Gras/Sommeranwendung: 21 Tage, Heu: 21 Tage
Schalotte/Freiland: 70 Tage
Speisezwiebel/Freiland: 70 Tage
Knoblauch/Freiland: 70 Tage
Zwiebelgemüse/Freiland: 28 Tage mit Laub
Zuckermais: 80 Tage
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4250100201425) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200435)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Echte Kamille (§18) Kletten-Labkraut, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gräser (§18) Ampfer-Arten, Kletten-Labkraut 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Hafer, Sommergerste, Sommerweizen Zweikeimblättrige Unkräuter 1 l/ha
Knoblauch, Speisezwiebel, Schalotte (§18) Kletten-Labkraut, Zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 0.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 0.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Mais Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde 1.5 l/ha
Wiesen, Weiden Ampfer-Arten 2 l/ha
Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen, Triticale Zweikeimblättrige Unkräuter 1 l/ha
Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen, Triticale Kletten-Labkraut 1 l/ha
Zuckermais (§18) Winden-Knöterich, Acker-Winde, Kletten-Labkraut, Zweikeimblättrige Unkräuter 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zwiebelgemüse (§18) Kletten-Labkraut, Zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 0.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 0.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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