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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Wühlmausköder WUELFEL

Zulassungsnummer: 3366-00
Zulassungsanfang: 09.04.1999
Zulassungsende: 31.12.2009
Vertriebsfirmen: Chemische Fabrik Wülfel, Scotts Celaflor GmbH & Co. KG
Wirkstoffe: 24g/kg Zinkphosphid
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NT658 Haustiere fernhalten., NT660 Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., VH352 Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., WA855 Kühl und trocken lagern., WW711 Bei angebrochener Packung muß mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden., NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
R- und S- Sätze: R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben., R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 14 Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben), S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Gemüsekulturen Schermaus 5 g je 8-10 m Ganglänge
Gemüsekulturen Schermaus 5 g je 8-10 m Ganglänge
Obstkulturen Schermaus 5 g je 8-10 m Ganglänge
Obstkulturen Schermaus 5 g je 8-10 m Ganglänge
Weinrebe (§18) Schermaus 5 g je 8-10 m Ganglänge
Wiesen, Weiden Schermaus 5 g je 8-10 m Ganglänge
Zierpflanzen Schermaus 5 g je 8-10 m Ganglänge
Zierpflanzen Schermaus 5 g je 8-10 m Ganglänge

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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