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Wühlmaus-Tod

Anwendung in Gemüsekulturen gegen Schermaus.

Zulassungsende 31.12.2011
Max. Zahl Behandlungen Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Aufwandmengen auf normalen Böden 5 Stück je 8-10 m Ganglänge, auf leichten Böden 5 Stück je 3-5 m Ganglänge
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen SF500: Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
SF501: Die Packung bzw. Unterverpackung (Beutel) darf nur im Freien geöffnet werden und muss unbedingt in einem Arbeitsgang vollständig verbraucht werden.
SF502: Eine angebrochene Packung bzw. Unterverpackung (Beutel) darf auf keinen Fall wieder verschlossen und aufbewahrt werden.
SF508: Verbleibende Restmengen sind nach der Behandlung zum Schutz des Anwenders im Gangsystem unterzubringen.
Auflagen HV001: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage VS002: Die Durchführung von Begasungen mit den in der GefStoffV § 15d Abs. 1 genannten Stoffen ist gemäß GefStoffV § 15d Abs.2 erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der GefStoffV Anhang V Nr. 5 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
SF503: Das Mittel darf nur im freien Gelände angewendet werden, jedoch nicht unter Gebäuden und in deren Nähe, damit das Eindringen des entstehenden Gases in die Gebäude vermieden wird.
SF504: Die Windrichtung ist zu beachten, um das Einatmen von Phosphorwasserstoff zu vermeiden.
SF505: An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphorwasserstoff, ein für Menschen und auch Tiere sehr giftiges Gas, das entzündlich und wegen seines charakteristischen karbidähnlichen Geruches wahrnehmbar ist.
SF506: Das Mittel nicht bei Regen, starkem Nebel oder stark durchfeuchteten Böden auslegen.
SF507: Das Mittel darf niemals mit Wasser in Berührung kommen.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
Hinweise
Wartezeiten Haus- und Kleingartenbereich: Freiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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