Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Chinook
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Zulassungsnummer:
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4672-00
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Zulassungsanfang:
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26.09.2000
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Zulassungsende:
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31.12.2010
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Vertriebsfirmen:
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Bayer CropScience, SATEC Handelsgesellschaft mbH
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Wirkstoffe:
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100g/l beta-Cyfluthrin, 100g/l Imidacloprid
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Kennzeichen:
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Xn
Gesundheitsschädlich, NH697
Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist., NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NH677
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen., NH697
Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist., NN365
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NT677
Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB193
Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden., SF6101
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe, Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), dicht abschließende Schutzbrille und Halbmaske DIN 58 646-HM mit Kombinationsfilter A1-P2 DIN EN 141 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen., SF611
Bei Beizanwendung des Mittels sind auch beim Umgang mit Spülflüssigkeit nach der Beizung Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen., SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., VV212
Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
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Abstandsauflagen:
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Lein (§18) |
Erdflöhe (Halticinae) |
3 ml/kg |
| Raps |
Rapserdfloh |
20 ml/kg |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.