11. An Burkhardi Sonnenschein,
der schüttet Zucker in den Wein.

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 Mittelname:   TMTD 98% Satec

Zulassungsnummer: 3798-00
Zulassungsanfang: 26.02.1996
Zulassungsende: 30.11.2008
Vertriebsfirmen: SATEC Handelsgesellschaft mbH
Wirkstoffe: 980g/kg Thiram
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, NN264 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft., NT677 Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE120 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., ST120 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VV212 Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut., NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., RZ040 Zu R 40: Der R-Satz 40 kann mit folgender Fußnote im Kennzeichnungsfeld des Etikettes versehen werden: Diese Gefahr besteht nur bei grober Mißachtung der Gebrauchsanleitung.
R- und S- Sätze: R 36/38 Reizt die Augen und die Haut, R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbohne Auflaufkrankheiten 2 g/kg
Futtererbse Auflaufkrankheiten 2 g/kg
Lein Auflaufkrankheiten 2 g/kg
Mais Auflaufkrankheiten 2 g/kg
Mohn Auflaufkrankheiten 4 g/kg
Raps Auflaufkrankheiten 4 g/kg
Salat-Arten, Buschbohne, Stangenbohne, Erbse, Spinat Auflaufkrankheiten 2 g/kg
Senf Auflaufkrankheiten 4 g/kg
Sonnenblume Auflaufkrankheiten 3 g/kg
Speisezwiebel, Sellerie, Rote Bete, Kohlrübe, Kohlgemüse, Gurke, Möhre, Tomate, Pastinak, Rettich, Radieschen Auflaufkrankheiten 4 g/kg
Zuckermais (§18) Auflaufkrankheiten 2 g/kg
Zuckerrübe, Futterrübe Auflaufkrankheiten 4 g/kg

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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