Stäubt der Roggen vor der Gerste,
wird er sein beim Schnitt der erste.

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 Mittelname:   Spezial-Pilzfrei Aliette

Zulassungsnummer: 3099-60
Zulassungsanfang: 17.02.2005
Zulassungsende: 31.12.2015
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience, Scotts Celaflor GmbH & Co. KG
Wirkstoffe: 746g/kg Fosetyl (800g/kg Aluminium-Salz)
Kennzeichen: Xi Xi Reizend, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-1 SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., EO005-1 SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., NN333 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft., NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., VH352 Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN183 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben., R 36 Reizt die Augen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Erdbeere Phytophthora cactorum 5 kg; Wasser: 1000 l
Erdbeere Phytophthora cactorum 5 g/l
Erdbeere Phytophthora fragariae 50 kg/ha; Wasser: 5000 l/ha
Erdbeere Phytophthora fragariae 0.5 kg; Wasser: 50 l / 100 m²
Gurke Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Pflanzengröße bis 50 cm 3 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 4.5 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 6 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Gurke Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Pflanzengröße bis 50 cm 30 g; Wasser: 6 l / 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 45 g; Wasser: 9 l / 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 60 g; Wasser: 12 l / 100 m²
Gurke Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) 3 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Gurke Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) 30 g; Wasser: 6 l / 100 m²
Hopfen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) 2.5 kg/ha; Wasser: 1000 l/ha
Hopfen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) bis BBCH 37: 4.5 kg/ha, bis BBCH 55: 7.5 kg/ha, über BBCH 55: 10 kg/ha
Kopfsalat Falscher Mehltau (Bremia lactucae) 3 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Kopfsalat Falscher Mehltau (Bremia lactucae) 30 g; Wasser: 6 l / 100 m²
Salate, Endivien Falscher Mehltau (Bremia lactucae) 3 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Salate, Endivien Falscher Mehltau (Bremia lactucae) 3 kg/ha; Wasser: 1000 l/ha
Zierpflanzen Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Kulturen und Topfpflanzen (ab Gefäßgröße 9-12 cm) 1 kg; Wasser: 200 l / 100 m², Stecklinge, Jungpflanzen und Topfpflanzen mit schwach durchwurzeltem Ballen 0.5 kg; Wasser: 200 l / 100 m²
Zierpflanzen Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Kulturen und Topfpflanzen (ab Gefäßgröße 9-12 cm) 10 g; Wasser: 2 l/m², Stecklinge, Jungpflanzen und Topfpflanzen mit schwach durchwurzeltem Ballen 5 g; Wasser: 2 l/m²
Zierpflanzen Phytophthora-Arten (Phytophthora species) 10 g; Wasser: 2 l/m²

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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