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wird er sein beim Schnitt der erste.

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 Mittelname:   Collis

Zulassungsnummer: 5203-00
Zulassungsanfang: 06.02.2004
Zulassungsende: 30.10.2008
Vertriebsfirmen: BASF
Wirkstoffe: 100g/l Kresoxim-methyl, 200g/l Boscalid
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, RA110 Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF245 Behandelte Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten werden., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

BASF

Sicherheitsdatenblätter:

pdf

Anwendungshinweis: (BASF)

Verwendungszweck:
Fungizid gegen Echten Mehltau (Uncinula necator) an Weinrebe, Zierpflanzenbau und Forst.

Anwendungszeitpunkt:
Collis kann flexibel von der Blüte bis zum Traubenschluss eingesetzt werden. In der Phase bietet Collis nicht nur eine sichere Oidiumwirkung, sondern auch einen guten Basisschutz gegen frühe Botrytisinfektionen.
Die erste Behandlung erfolgt ab Warndienstaufruf. Weiter Behandlungen folgen in Abständen von 12-14 Tagen.

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Echter Mehltau an Reben 0,04 %
Entspricht Basisaufwand bei 400 ltr Wasser 0,16 l/ha
Entwicklungsstadium 61 (BBCH - Code) 0,32 l/ha
Entwicklungsstadium 71 (BBCH - Code) 0,48 l/ha
Entwicklungsstadium 75 (BBCH -Code) 0,64 l/ha

In Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand.

Wartezeit in Tagen:

Weinreben (Tafel- und Keltertrauben) 28 Tage
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4014348448536) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348486408)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Baumschulgehölzpflanzen (§18) Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 l/ha; Wasser: 600 l/ha
Gurke (§18) Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Alternaria Arten (Alternaria spp.) Pflanzengröße bis 50 cm 0.5 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.62 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.75 l/ha; Wasser: 1200 l/ha
Laubholz (§18) Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 l/ha; Wasser: 600 l/ha
Patisson, Zucchini, Gurke, Kürbis-Hybriden (§18) Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Alternaria Arten (Alternaria spp.) 0.5 l/ha; Wasser: mind. 600 l/ha
Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden (§18) Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Alternaria Arten (Alternaria spp.) 0.5 l/ha; Wasser: mind. 600 l/ha
Weinrebe Echter Mehltau (Uncinula necator) ES 75: 0.64 l/ha, ES 71: 0.48 l/ha, ES 61: 0.32 l/ha, Basisaufwand: 0.16 l/ha
Ziergehölze (§18) Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 l/ha; Wasser: 600 l/ha
Zierkürbisarten (§18) Echte Mehltaupilze 0.5 l/ha; Wasser: 600 bis 1200 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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