Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: FORTRESS 250
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Zulassungsnummer:
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4966-00
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Zulassungsanfang:
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11.04.2006
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Zulassungsende:
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31.12.2016
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Vertriebsfirmen:
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Dow AgroSciences
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Wirkstoffe:
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250g/l Quinoxyfen
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xi
Reizend, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-1
SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., EO005-1
SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH332
Der Gehalt an 4,5,7-Trichlorchinolin (TCQ) im technischen Wirkstoff Quinoxyfen darf 2,5 g/kg (bezogen auf das Trockengewicht; 2 g/kg bezogen auf das Nassgewicht) nicht überschreiten., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NN191
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Dow AgroSciences)
Verwendungszweck:gegen Echten Mehltau in Hopfen vorbeugend - bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf einsetzen um optimale Wirkung zu entfalten
Anwendungszeitpunkt: ca. 1 Behandlung Ende Mai/Anfang Juni maximal 4 Anwendungen pro Jahr
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:bis BBCH 37: 270 ml/ha; bis BBCH 55: 400 ml/ha über BBCH 55: 600 ml/ha
Wartezeit in Tagen: 28 Tage
Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte anwendugsgebiete(auf der Grundlage des § 18):Echte Mehltaupilze an Johannisbeerartigen Beerenobst im Freiland. Aufwand:0,3L/ha,vor der Blüte und nach der
Ernte. Maximale Anzahl der Behandlungen: 3
Gebinde:
1 Liter (1 dm3) (EAN 3362130034247)
,
5 Liter (1 dm3) (EAN 3362130078760)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.