Pflanzenschutz MANAGER
Kupferkalk Atempo
Anwendung in Hopfen gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli).
| Zulassungsende | 31.08.2007 |
| Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
| Aufwandmengen | bis BBCH 37: 3.96 kg/ha, bis BBCH 55: 5.9 kg/ha, über BBCH 55: 8.8 kg/ha |
| Abstandsauflagen | NW603: Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:##Hopfen, , : 50m reduzierte Abstnde: A 5,B 30,C 30,D 40 |
| Anwendungsbestimmungen | |
| Auflagen | WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. |
| Hinweise | |
| Wartezeiten | Freiland, Hopfen: 7 Tage |
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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