Im Juli will der Bauer lieber Schwitzen,
als untätig hinterm Ofen sitzen.

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 Mittelname:   Netz-Schwefelit WG

Zulassungsnummer: 2273-60
Zulassungsanfang: 10.12.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: BASF, W. NEUDORFF GmbH KG
Wirkstoffe: 800g/kg Schwefel
Kennzeichen: SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN333 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft., NN380 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft., NN382 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccygomimus turionellae (Schlupfwespe) eingestuft., NN383 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., VH302 Der Arsen- und Selengehalt des Schwefels darf 250 mg/kg nicht überschreiten., VH352 Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN1326 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Euseius finlandicus (Raubmilbe) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze:
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Eiche Echter Mehltau (Microsphaera alphitoides) 1.2 kg/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Erbse Echter Mehltau (Erysiphe pisi) 1.5 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Erbse Echter Mehltau (Erysiphe pisi) 15 g je 100 m²; Wasser: 6 l / 100 m²
Erdbeere (§18) Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) 5 kg/ha; Wasser: 1000 bis 2000 l/ha
Fruchtgemüse (§18) Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm 1.5 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 2.25 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 3 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Fruchtgemüse (§18) Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm 1.5 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 2.25 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 3 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 6 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gurke Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) 1.5 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Gurke Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) 15 g je 100 m²; Wasser: 6 l / 100 m²
Hopfen Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) bis BBCH 37: 5.6 kg/ha, bis BBCH 55: 8.4 kg/ha, über BBCH 55: 12.5 kg/ha
Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges Beerenobst (§18) Gallmilben 7 kg/ha; Wasser: 1000 l/ha
Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges Beerenobst (§18) Gallmilben 4 kg/ha; Wasser: 1000 l/ha
Kernobst Echte Mehltaupilze
Kernobst Echte Mehltaupilze
Kernobst Schorf (Venturia spp.)
Kernobst Schorf (Venturia spp.)
Kernobst (§18) Gallmilben
Pflaume (§18) Gallmilben
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 6 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Stachelbeere Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) vor Austrieb 5 kg/ha; Wasser: 1000 l/ha, nach Austrieb 4 kg/ha; Wasser: 1000 l/ha
Stachelbeere Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) vor Austrieb 50 g je 100 m²; Wasser: 10 l / 100 m², nach Austrieb 40 g je 100 m²; Wasser: 10 l / 100 m²
Steinobst (§18) Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae)
Steinobst (§18) Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii)
Weinrebe Echter Mehltau (Uncinula necator)
Weinrebe Echter Mehltau (Uncinula necator)
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 6 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wurzel- und Knollengemüse Echte Mehltaupilze 1.5 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Zierpflanzen Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm 2.5 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.75 kg/ha, Pflanzengröße über 125 cm 5 kg/ha
Zierpflanzen Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm 25 g je 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 37.5 g je 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 50 g je 100 m²

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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