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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Basagran

Zulassungsnummer: 052506-00
Zulassungsanfang: 19.06.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: BASF
Wirkstoffe: 480g/l Bentazon (524g/l Natrium-Salz)
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NG315 Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres., NG407 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand., NG413 Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1 %., NW711 Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben., R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen, S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

BASF

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (BASF)

Unkrautbekämpfungsmittel gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Ackerbohne, Erbse, Futtererbse und Sojabohne, Johanniskraut, Minze-Arten, Melisse, Wolligem Fingerhut, Stangenbohne, Buschbohne, Dicker Bohne und Baldrian. Wirkungsweise: Basagran ist ein Kontaktherbizid, das vornehmlich über die grünen Pflanzenteile aufgenommen wird. Es greift in die Photosynthese der Unkräuter ein. Helle, wüchsige Witterung fördert die Aufnahme des Wirkstoffes und begünstigt dadurch die Wirkung. Kühle, trübe Witterung verzögert den Wirkungseintritt und kann zu einer Wirkungsminderung führen. Basagran kann nur im Nachauflaufverfahren angewendet werden. Die Unkräuter müssen z. Zt. der Behandlung aufgelaufen sein und sollten das 4-Blattstadium nicht überschritten haben.
Gebinde:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbohne Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Baldrian (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Buschbohne, Stangenbohne (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Dicke Bohne (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Erbse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Futtererbse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Johanniskraut (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Johanniskraut (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Melisse, Minze-Arten (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Melisse, Minze-Arten (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Melisse, Minze-Arten (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Sojabohne Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wolliger Fingerhut (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2011. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.


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