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 Mittelname:   Unkraut Stopp S

Zulassungsnummer: 4142-62
Zulassungsanfang: 11.11.2004
Zulassungsende: 30.06.2006 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
Vertriebsfirmen: Monsanto, W. NEUDORFF GmbH KG Chemische Fabrik
Wirkstoffe: 360g/l Glyphosat (486g/l Isopropylamin-Salz)
Kennzeichen: NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NS660 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., VH350 Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter/Zierrasen darf nur bis zu einer maximalen Verpackungsgröße von 200 ml in der Gebrauchsanleitung angegeben werden., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN164 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze:
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbaukulturen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 3 %
Baumschulgehölzpflanzen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 33 %
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation 5 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Getreidestoppel Gemeine Quecke 5 l/ha
Gräser (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Johannisbeerartiges Beerenobst (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Unkräuter bis 25 cm Höhe 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Kernobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Kernobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 20 bis 60 ml/m²
Klee-Arten, Luzerne (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha
Laubholz, Nadelholz Adlerfarn 5 l/ha
Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 5 l/ha
Laubholz, Nadelholz (§18) Stockholz 33 %
Laubholz, Nadelholz (§18) Stockholz 33 %
Lein (§18) Sikkation 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Mais Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Mais Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 2.5 l/ha
Maisstoppel Gemeine Quecke 5 l/ha
Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 3 l/ha
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Rasen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 0.4 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Rasen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 0.4 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Speisezwiebel (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha
Steinobst (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Unkräuter bis 25 cm Höhe 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 3 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 33 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 1 ml/m²; Wasser: 33 ml/m²
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 33 %
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²
Weinrebe Acker-Winde 1 ml/m²
Wiesen, Weiden Ampfer-Arten, Acker-Kratzdistel 33 %
Wiesen, Weiden Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha
Zierpflanzen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 1 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Zierpflanzen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 1 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Zucchini, Melone, Gurke (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 4 l/ha, Zeitpunkt 2: 4 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Schosserrüben, Acker-Kratzdistel 33 %

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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