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 Mittelname:   Unkraut-Stop

Zulassungsnummer: 4162-61
Zulassungsanfang: 16.01.1998
Zulassungsende: 31.12.2006 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
Vertriebsfirmen: W. NEUDORFF GmbH KG
Wirkstoffe: 360g/l Glyphosat (472g/l Isopropylamin-Salz)
Kennzeichen: NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NW261 Das Mittel ist fischgiftig., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN168 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trechus quadristriatus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze:
Abstandsauflagen: NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Ackerbaukulturen, , : 5m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Obstkulturen, , : 5m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Zierpflanzenbau, , : 5m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Nichtkulturland ohne Holzgewächse, , : 5m

Sicherheitsdatenblatt:

pdf


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 400 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 40 ml/m²
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 100 ml/m²
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 100 ml/m²
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 100 ml/m²
Stilllegungsflächen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 100 ml/m²
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 100 ml/m²
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Zierpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 100 ml/m²
Zierpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 100 ml/m²

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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