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noch mancher Regen die Äcker feuchtet.

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 Mittelname:   Curol B

Zulassungsnummer: 3494-60
Zulassungsanfang: 17.01.2007
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience, Spiess-Urania
Wirkstoffe: 225g/l Bromoxynil (327.5g/l Octansäureester)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., RA036 Enthält Bromoxynil Octansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 36 Reizt die Augen, R 38 Reizt die Haut, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen., R 65 Gesundheitsschädlich, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden, S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätter:

pdf

Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)

Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung zweikeimblättriger Unkräuter in Mais und Getreide

Wirkungsweise
Curol B ist ein flüssiges Kontaktherbizid zur Bekämpfung zweikeimblättriger Unkräuter in Mais, in Wintergetreide, sowie in Sommerweizen, Sommergerste und Hafer. Der Wirkstoff von Curol B wird von den Blättern aufgenommen und in den Blattzellen wirksam. Er greift dort in den Prozess der Photosynthese ein.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
Sommerweizen, Sommergerste, Hafer, Mais - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste - Kamille-Arten, Acker- Hundskamille.

Anwendungszeitpunkt:
Im Mais im Nachauflauf ab dem 4-6 Blattstadium (BBCH 14-16) der Kultur.
In allen Wintergetreide-Arten, ausgenommen Triticale, im Nachauflauf Frühjahr nach Ausbildung des 3. Blattes bis zum Ende der Bestockung (Stadium BBCH 13-29) gegen Kamille-Arten
In allen Sommergetreide-Arten, ausgenommen Sommerroggen, im Nachauflauf nach Ausbildung des 3. Blattes bis zum Ende der Bestockung (Stadium BBCH 13-29) gegen zweikeimblättrige Unkräuter

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Mais: 1,5 l/ha in 300 - 600 l Wasser, max. 1 Behandlung.
Sommer- und Wintergetreide: 2,0 l/ha in 200 - 400 l Wasser, max. 1 Behandlung.

Wartezeit in Tagen:
Mais: 60 Tage
Getreide: F
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4014108416164) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014108416249)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1.5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Porree (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Porree (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Spargel (§18) Schwarzer Nachtschatten, Spreizende Melde, Amarant-Arten 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zuckermais (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zwiebelgemüse (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zwiebelgemüse (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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