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 Mittelname:   GLYPHOSAT-BERGHOFF

Zulassungsnummer: 4378-60
Zulassungsanfang: 18.11.2002
Zulassungsende: 31.12.2007 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
Vertriebsfirmen: Austrital, Berghoff
Wirkstoffe: 355.7g/l Glyphosat (480g/l Isopropylamin-Salz)
Kennzeichen: Xi Xi Reizend, NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN164 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 36 Reizt die Augen, S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen: NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Ackerbaukulturen, , Spritzen: 5m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Baumschulgehölzpflanzen, , Spritzen als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung: 10m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Wiesen, Weiden, , Spritzen: 5m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Obstkulturen, , : 5m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Weinbau, , : 10m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Forstpflanzen, , : 5m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Zierpflanzenbau, , Spritzen: 10m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Zierpflanzenbau, , Spritzen als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung: 5m

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 %
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 %
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Sikkation, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Getreidestoppel Gemeine Quecke 5 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Laubholz, Nadelholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha
Laubholz, Nadelholz Adlerfarn 5 l/ha
Laubholz, Nadelholz Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Mais Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Mais Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 2.5 l/ha, Zeitpunkt 2: 2.5 l/ha
Maisstoppel Gemeine Quecke 5 l/ha
Nadelholz Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.4 ml/m²
Stilllegungsflächen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 0.5 ml/m², Zeitpunkt 2: 0.5 ml/m²
Weinrebe Acker-Winde 1 ml/m²
Wiesen, Weiden Acker-Kratzdistel, Ampfer-Arten 33 %
Wiesen, Weiden Ampfer-Arten, Gemeine Quecke 4 l/ha
Wintergerste Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Zierpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 1 ml/m²
Zuckerrübe, Futterrübe Acker-Kratzdistel, Schosserrüben 33 %

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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