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 Mittelname:   Goltix 700 SC

Zulassungsnummer: 4571-00
Zulassungsanfang: 23.07.1999
Zulassungsende: 31.12.2009
Vertriebsfirmen: Feinchemie, Makhteshim-Agan
Wirkstoffe: 700.59g/l Metamitron
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, RA110 Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt., NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN1303 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft., NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN190 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)

Verwendungszweck:
Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Einjähriges Rispengras im Rübenbau, in Erdbeeren, im Obst- und Gemüsebau.

Anwendungszeitpunkt:
Zucker- und Futterrübe - VAF/NAF
Erdbeeren/Obst/Gemüse - NAH

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Zucker- und Futterrüben - NA: 1,0 l/ha; 2x2,0 l/ha - 3 Anwendungen
Zucker- und Futterrüben - NA: 5,0 l/ha
Zucker- und Futterrüben - VA: 2,0 l/ha; NA: 2x2,0 l/ha - 3 Anwendungen
Erdbeeren/Himbeeren, Johannisbeeren - 5,0 l/ha - 1 Anwendung
Gurke, Melone, Zucchini - 5,0 l/ha - 1 Anwendung
Schnittlauch - 4,0 l/ha - 1 Anwendung
Thymian, Majoran, Bohnenkraut - 3x1,5 l/ha - 3 Anwendungen

Wartezeit in Tagen:
Zucker- und Futterrüben, Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Gurke, Melone, Zucchini, Schnittlauch - keine Wartezeit (F)
Thymian, Majoran, Bohnenkraut - 70 Tage
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4250100201562) , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4250100204457) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200138) , 10 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200497)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Bohnenkraut, Majoran, Thymian (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Erdbeere Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 2 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Himbeerartiges Beerenobst (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Johannisbeerartiges Beerenobst (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 5 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Majoran, Bohnenkraut, Thymian (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Oregano, Rosmarin (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Rote Bete (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Schnittlauch (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Schnittmangold, Stielmangold (§18) Vogel-Sternmiere, Gänsefuß-Arten, Spreizende Melde, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Zurückgebogener Amarant, Einjähriges Rispengras 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Schnittmangold, Stielmangold (§18) Vogel-Sternmiere, Gänsefuß-Arten, Spreizende Melde, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Zurückgebogener Amarant, Einjähriges Rispengras 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Spinat (§18) Vogel-Sternmiere, Gänsefuß-Arten, Spreizende Melde, Zurückgebogener Amarant, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 2 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Thymian (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Thymian (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Thymian, Oregano, Rosmarin (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zucchini, Melone, Gurke (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 5 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 2 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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