Fällt im Juli sehr viel Regen,
kann's 'ne schlechte Ernte geben.

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 Mittelname:   Kontakt 320 SC

Zulassungsnummer: 4031-00
Zulassungsanfang: 12.12.2005
Zulassungsende: 31.12.2015
Vertriebsfirmen: Feinchemie
Wirkstoffe: 320g/l Phenmedipham
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xi Xi Reizend, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN135 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergspinne) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN164 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 41 Gefahr ernster Augenschäden, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)

Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung aufgelaufener zweikeimblättriger Unkräuter in Zucker- und Futterrüben, und im Gemüsebau.

Anwendungszeitpunkt:
Zucker- und Futterrüben - NAF
Gemüse - NAF

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Zucker- und Futterrüben - 3,0 l/ha - 1 Anwendung
Majoran, Bohnenkraut, Thymian - 2x1,5 l/ha - 2 Anwendungen
Artischocke - 1,5 l/ha - 1 Anwendung

Wartezeit in Tagen:
Zucker- und Futterrüben - 90 Tage
Bohnenkraut, Majoran, Thymian - 70 Tage
Artischocke - 50 Tage
Gebinde: 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200213)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Baumschulgehölzpflanzen (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Majoran, Bohnenkraut, Thymian (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Oregano, Rosmarin (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Rosmarin, Oregano, Thymian (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Schnittpetersilie (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1.5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 1.5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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