Stäubt der Roggen vor der Gerste,
wird er sein beim Schnitt der erste.

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 Mittelname:   MCPA Berghoff

Zulassungsnummer: 0939-60
Zulassungsanfang: 17.10.2006
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Nufarm
Wirkstoffe: 500g/l MCPA (611.8g/l Dimethylamin-Salz)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 41 Gefahr ernster Augenschäden, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Gräser Zweikeimblättrige Unkräuter 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Hafer, Sommergerste, Sommerroggen, Sommerweizen Zweikeimblättrige Unkräuter 1.5 l/ha; Wasser: mind. 400 l/ha
Hopfen (§18) Acker-Schachtelhalm, Acker-Kratzdistel, Acker-Winde, Gänsefuß-Arten, Spreizende Melde, Zweikeimblättrige Unkräuter 1 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Kernobst Acker-Kratzdistel, Acker-Winde Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Nordmann-Tanne (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Rotklee Zweikeimblättrige Unkräuter 1.5 l/ha; Wasser: mind. 400 l/ha
Steinobst Acker-Kratzdistel, Acker-Winde Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Stilllegungsflächen (§18) Acker-Gänsedistel, Acker-Kratzdistel 1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: mind. 400 l/ha
Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen, Triticale Zweikeimblättrige Unkräuter 1.5 l/ha; Wasser: mind. 400 l/ha
Zierkoniferen (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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