Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Roundup Ultragran
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Zulassungsnummer:
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4127-00
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Zulassungsanfang:
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19.06.2006
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Zulassungsende:
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31.12.2016
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Vertriebsfirmen:
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Monsanto
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Wirkstoffe:
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420g/kg Glyphosat (475g/kg Natrium-Salz)
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Kennzeichen:
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SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN270
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren., VH352
Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., VH368
Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten.
Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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Abstandsauflagen:
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Kernobst |
Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
0.4 g/m²; Wasser: 25 ml/m² |
| Rasen |
Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
0.35 g/m²; Wasser: 55 ml/m² |
| Wege und Plätze mit Holzgewächsen |
Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
0.5 g/m²; Wasser: 50 ml/m² |
| Zierpflanzen |
Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
0.8 g/m²; Wasser: 50 ml/m² |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.