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 Mittelname:   Calypso

Zulassungsnummer: 4714-00
Zulassungsanfang: 15.11.2005
Zulassungsende: 31.12.2015
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience
Wirkstoffe: 480g/l Thiacloprid
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NH620 Die Auflage NS 620 muss direkt im Anschluss an die Anwendungsbestimmung, die die Einhaltung eines Abstandes zu terrestrischen Nichtzielflächen regelt, aufgeführt werden., NN230 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN265 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NS620 Auf Flächen, auf denen neben der Anwendung abdriftmindernder Technik zusätzlich das Einhalten eines Abstandes von 5 m von Nichtzielflächen notwendig ist, sollte durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass vom Rand einwandernde Schadorganismen durch die Einhaltung des Abstandes nicht gefördert werden. Ggf. können hierzu nichtchemische Verfahren eingesetzt, Brachestreifen angelegt oder andere Kulturen angebaut werden. , NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 37 Reizt die Atmungsorgane, R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben), S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Bayer CropScience

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)

Verwendungszweck:
Suspensionskonzentrat gegen saugende Schadinsekten an Kernobst, Süß- und Sauerkirschen, Ziergehölzen und -pflanzen


Anwendungszeitpunkt:
bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen


Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Kernobst 0,1 l/ha und je m Kronenhöhe, max. 2 x
Apfel 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe, max. 2 x
Sauer- und Süßkirschen 0,1 l/ha und je m Kronenhöhe, max. 2 x
Ziergehölze und -pflanzen 0,1-0,3 l/ha je nach Pflanzengröße, max. 2 x

Wartezeit in Tagen:
Kernobst, Apfel und Kirschen 14 Tage
Ziergehölze, -pflanzen N
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4000680058892)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Apfel Apfelwickler
Endivien, Salate, Rucola-Arten (§18) Blattläuse 0.2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Erdbeere (§18) Blattläuse 0.25 l/ha; Wasser: 1500 bis 2000 l/ha
Erdbeere (§18) Erdbeerblütenstecher 0.25 l/ha; Wasser: 1500 bis 2000 l/ha
Erdbeere (§18) Blattläuse 0.25 l/ha; Wasser: 1500 bis 2000 l/ha
frische Kräuter (§18) Saugende Insekten 0.12 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Gemüsefenchel (§18) Saugende Insekten 0.2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Gemüsefenchel (§18) Thripse 0.2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Gurke, Zucchini, Kürbis (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 200 ml/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 300 ml/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 400 ml/ha; Wasser: 1200 l/ha
Haselnuss (§18) Haselnussbohrer (Curculio nucum) 0.2 l/ha; Wasser: 1000 l/ha
Himbeere, Brombeere (§18) Blattläuse
Himbeere, Brombeere (§18) Himbeerkäfer (Byturus urbanus)
Johannisbeerartiges Beerenobst (§18) Blattläuse
Kernobst Blattläuse
Kernobst Miniermotten
Kernobst Apfelsägewespe
Kernobst Blattläuse
Kernobst Miniermotten
Kernobst Apfelsägewespe
Möhre (§18) Blattläuse 0.2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Patisson, Kürbis-Hybriden, Gurke, Zucchini, Kürbis (§18) Blattläuse 200 ml/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Pfirsich, Aprikose (§18) Blattläuse
Pflaume (§18) Blattläuse 0.1 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 400 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume (§18) Sägewespen 0.1 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 400 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Spargel (§18) Blattläuse 0.2 l/ha; Wasser: 400 bis 1200 l/ha
Spargel (§18) Blattläuse 0.2 l/ha; Wasser: 400 bis 1200 l/ha
Speisezwiebel (§18) Thripse 200 ml/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Süßkirsche, Sauerkirsche Blattläuse
Süßkirsche, Sauerkirsche Blattläuse
Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Stachelbeere (§18) Blattläuse
Wurzel- und Knollengemüse (§18) Blattläuse 0.2 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Zierpflanzen, Ziergehölze Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 0.1 l/ha; Wasser: 500 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.2 l/ha; Wasser: 1000 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.3 l/ha; Wasser: 1500 l/ha
Zierpflanzen, Ziergehölze Schildlaus-Arten Pflanzengröße bis 50 cm 0.1 l/ha; Wasser: 500 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.2 l/ha; Wasser: 1000 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.3 l/ha; Wasser: 1500 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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