Im September soll man junge Birken,
pflanzen.

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 Mittelname:   XenTari

Zulassungsnummer: 4426-00
Zulassungsanfang: 24.10.2007
Zulassungsende: 31.12.2017
Vertriebsfirmen: Valent BioSciences
Wirkstoffe:
Kennzeichen: Xi Xi Reizend, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., RA062 Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. , EO005-1 SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., EO005-1 SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., HE110 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., HS110 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., HS210 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., HS610 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN002 Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
R- und S- Sätze: R 36 Reizt die Augen, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Kernobst Freifressende Schmetterlingsraupen 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: mind. 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst Freifressende Schmetterlingsraupen 5 g je 100 m² und je m Kronenhöhe; Wasser: mind. 5 l / 100 m² und je m Kronenhöhe
Kohlgemüse Freifressende Schmetterlingsraupen 0.6 kg/ha; Wasser: mind. 600 l/ha
Kohlgemüse Eulenarten 1 kg/ha; Wasser: mind. 600 l/ha
Kohlgemüse Freifressende Schmetterlingsraupen 6 g je 100 m²; Wasser: mind. 6 l / 100 m²
Kohlgemüse Eulenarten 10 g je 100 m²; Wasser: mind. 6 l / 100 m²
Weinrebe Bekreuzter Traubenwickler, Einbindiger Traubenwickler
Weinrebe Bekreuzter Traubenwickler, Einbindiger Traubenwickler
Weinrebe Bekreuzter Traubenwickler, Einbindiger Traubenwickler
Weinrebe Bekreuzter Traubenwickler, Einbindiger Traubenwickler
Zierpflanzen (§18) Freifressende Schmetterlingsraupen Pflanzengröße bis 50 cm 1 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.5 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 2 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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