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 Mittelname:   DEGESCH-MAGTOXIN GRANULAR

Zulassungsnummer: 5881-00
Zulassungsanfang: 12.10.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Detia Freyberg GmbH
Wirkstoffe: 940g/kg Magnesiumphosphid
Kennzeichen: F Leichtentzündlich, N Umweltgefährlich, T+ T+ Sehr giftig, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., VH331 Der Gehalt an Arsen im technischen Wirkstoff darf 0,04 g/kg nicht überschreiten., VS005 Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang III Nr. 5.2 (1) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang III Nr. 5.2 (2) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang III Nr. 5 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten., NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
R- und S- Sätze: R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leichtentzündlicher Gase, R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut, R 28 Sehr giftig beim Verschlucken, R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase, R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen, S 1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 22 Staub nicht einatmen, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen), S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Arzneipflanzen Insekten 2 g/m³
Arzneipflanzen Insekten 2 g/m³
Arzneipflanzen Insekten 2 g/m³
Kaffee Insekten 11 g/m³
Kaffee Insekten 11 g/m³
Kaffee Insekten 11 g/m³
Kakao Insekten 11 g/m³
Kakao Insekten 11 g/m³
Kakao Insekten 11 g/m³
Schalenobst Insekten 11 g/m³
Schalenobst Insekten 11 g/m³
Schalenobst Insekten 11 g/m³
Tabak Kleiner Tabakkäfer, Tabakmotte 2 g/m³
Tabak Kleiner Tabakkäfer, Tabakmotte 2 g/m³
Tabak Kleiner Tabakkäfer, Tabakmotte 2 g/m³
Trockengemüse Insekten 11 g/m³
Trockengemüse Insekten 11 g/m³
Trockengemüse Insekten 11 g/m³

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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