Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Danadim Progress
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Zulassungsnummer:
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4190-00
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Zulassungsanfang:
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27.04.2005
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Zulassungsende:
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31.12.2015
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Vertriebsfirmen:
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Cheminova A/S, Stähler
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Wirkstoffe:
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400g/l Dimethoat
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-2
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., EO005-2
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NB6611
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN400
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft., NO685
Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS421
Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., ST110
Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., ST121
Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen., VH298
Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein., VH352
Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., VH352-1
Es dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben
auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung
abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht
übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und
sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den
Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage
hinzuweisen.
, VH362
Im technischen Wirkstoff Dimethoat darf der Gehalt an Omethoat 2 g/kg und der Gehalt an Isodimethoat 3 g/kg nicht überschreiten.
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R- und S- Sätze:
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R 20/22
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken, R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 10
Entzündlich, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)
Verw.zweck:
Danadim Progress ist ein systemisches Insektizid gegen Schadinsekten im Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau.
Anw.:
Ackerbau
Kohl-, Futter-, Speise-, Zuckerrübe
Gegen Rübenfliege
0,4l/ha in 200l/ha Wasser
nach Befallsbeg. oder ab Warndienstaufr.
Gemüsebau(Freil.)
Spargel(Ertragsanl.)
Geg. Spargelfliege
0,6l/ha
als Bandbehandl. in 400l/ha Wasser
nach d. Stechen, bei Befallsbeg. bzw. bei Sichtbarw. der ersten Sympt./Schadorg.
Spargel (Junganl.)
Geg. Spargelfliege
0,6l/ha
als Bandbehandl. in 400l/ha Wasser
nach d. Austr. od. bei Befallsbeg. bzw. bei Sichtbarw. der ersten Sympt./Schadorg.
Kopfsalat
Geg. saug. Ins.
0,6l/ha in 200l/ha Wasser
nach Befallsbeg. oder ab Warnd.aufr.max.2Anw.
Rosenkohl
Geg. saug. Ins.
0,6l/ha in 600l/ha Wasser bis Pfl.gr.50cm
nach Bef.beg. od.ab Warnd.aufr.
Zierpfl.bau
Ziergehölze
Geg. minierende Kleinschmetterl.raupen
0,6 l/ha in 600 l/ha W.
bei Befallsbeg. bzw. bei Sichtbarw. der ersten Sympt./Schadorg.
Zierpfl. (Gew.haus)
Geg. saug. Insekten
Pfl.gr.bis 50cm
1 l/ha in 800l/ha W.
Pfl.gr.50-125cm
1 l/ha in 900l/ha W.
Pfl.gr.>125cm
1 l/ha in 1.200l/ha W.
bei Befallsbeg. bzw. bei Sichtbarw. der ersten Sympt./Schadorg.
Geg. Schildläuse
Pfl.gr. bis 50cm
1,5 l/ha in 800l/ha W.
bei Befallsbeg. bzw. bei Sichtbarw. der ersten Sympt./Schadorg.
Wartezeit:
Kohl-, Futter-, Speise-, Zuckerrübe
35 T.
Kopfsalat
21 T.
Rosenkohl
14 T.
Spargel (Freil.): durch zugel. Anw. abged. (F)
Ziergehölze,-pfl.
ohne Bed. (N)
Gebinde:
0,02 Liter (1 dm3) (EAN 4012879040113)
,
0,04 Liter (1 dm3) (EAN 4012879040175)
,
1 Liter (1 dm3) (EAN 4012879040144)
,
5 Liter (1 dm3) (EAN 4012879040168)
,
10 Liter (1 dm3) (EAN 4012879040151)
,
100 Milliliter (EAN 4012879040120)
,
250 Milliliter (EAN 4012879042131)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Kopfsalat |
Saugende Insekten |
0.6 l/ha; Wasser: 200 l/ha |
| Rosenkohl |
Saugende Insekten |
Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 l/ha; Wasser: 600 l/ha |
| Spargel |
Spargelfliege |
0.6 l/ha; Wasser: 400 l/ha |
| Spargel |
Spargelfliege |
0.6 l/ha; Wasser: 400 l/ha |
| Ziergehölze |
Minierende Kleinschmetterlingsraupen |
0.6 l/ha; Wasser: 600 l/ha |
| Zierpflanzen |
Saugende Insekten |
Pflanzengröße bis 50 cm 10 ml je 100 m²; Wasser: 8 l / 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 10 ml je 100 m²; Wasser: 9 l / 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 10 ml je 100 m²; Wasser: 12 l / 100 m² |
| Zierpflanzen |
Schildlaus-Arten |
Pflanzengröße bis 50 cm 15 ml je 100 m²; Wasser: 8 l / 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 15 ml je 100 m²; Wasser: 9 l / 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 15 ml je 100 m²; Wasser: 12 l / 100 m² |
| Zierpflanzen |
Schildlaus-Arten |
Pflanzengröße bis 50 cm 1.5 l/ha; Wasser: 800 l/ha |
| Zierpflanzen |
Saugende Insekten |
Pflanzengröße bis 50 cm 1 l/ha; Wasser: 800 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 1 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
| Zuckerrübe, Futterrübe |
Rübenfliege |
0.4 l/ha; Wasser: mind. 200 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.