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 Mittelname:   Dimilin 80 WG

Zulassungsnummer: 4399-00
Zulassungsanfang: 06.04.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Crompton (Uniroyal Chemical)
Wirkstoffe: 800g/kg Diflubenzuron
Kennzeichen: SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN391 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
R- und S- Sätze:
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)

Wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung beißender Insektenlarven im Forst und in Ziergehölzen sowie gegen Trauermücken in Champignons
Anwendung
Wirkungsweise
Dimilin 80 WG bekämpft die Insekten, indem es in die Chitinsynthese eingreift und diese stört oder unterbindet. Dimilin 80 WG ist daher ein biotechnisch wirkender Metamorphosehemmer, der die Häutung der Larven bzw. Raupen beim Übergang von einem Larvenstadium zum nächsten verhindert und dadurch zum Absterben der Schädlinge führt. Dimilin 80 WG wirkt überwiegend als Fraßgift. Da der Wirkstoff nicht systemisch ist und nicht in das Pflanzengewebe eindringt, ist gegen saugende Insekten-Arten keine Wirkung gegeben.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
o Frei- und verstecktfressende Schmetterlingsraupen in Nadel- und Laubholz;
o Blattwespen (Afterraupen) in Nadelholz;
o Freifressende Schmetterlingsraupen und Gemeiner Goldafter in Zierpflanzen;
o Trauermücken in Champignons.

Verträglichkeit
Dimilin 80 WG hat in Versuchen an Hedera, Prunus, Cupressocyparis, Cornus, Sambucus, Cytisus, Spiraea, Liatris, Geum, Thymus and Polygonum species keine Pflanzenschädigungen gezeigt. Empfohlen wird jedoch, zuerst eine kleine Menge Pflanzen auf Verträglichkeit zu testen.
Gebinde: 500 Gramm (EAN 4014108122119) , 20 Kilogramm (EAN 4014108122379)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Champignon Trauermücken 0.7 g/m²; Wasser: 1 bis 1.5 l/m²
Laubholz, Nadelholz Freifressende Schmetterlingsraupen 0.07 kg/ha; Wasser: 100 bis 600 l/ha
Laubholz, Nadelholz Freifressende Schmetterlingsraupen 0.07 kg/ha; Wasser: 30 bis 50 l/ha
Laubholz, Nadelholz Verstecktfressende Schmetterlingsraupen 0.07 kg/ha; Wasser: 200 l/ha
Laubholz, Nadelholz Verstecktfressende Schmetterlingsraupen 0.07 kg/ha; Wasser: 40 l/ha
Nadelholz Blattwespen (Afterraupen) 0.07 kg/ha; Wasser: 100 bis 600 l/ha
Nadelholz Blattwespen (Afterraupen) 0.07 kg/ha; Wasser: 30 bis 50 l/ha
Zierpflanzen Freifressende Schmetterlingsraupen Pflanzengröße bis 50 cm 0.09 kg/ha; Wasser: mind. 600 l/ha
Zierpflanzen Gemeiner Goldafter Pflanzengröße bis 50 cm 0.03 kg/ha; Wasser: mind. 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.04 kg/ha; Wasser: mind. 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.06 kg/ha; Wasser: mind. 1200 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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