Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Gaucho FS ungefärbt
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Zulassungsnummer:
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4794-00
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Zulassungsanfang:
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01.10.2001
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Zulassungsende:
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31.12.2011
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Vertriebsfirmen:
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Bayer CropScience
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Wirkstoffe:
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600g/l Imidacloprid
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Kennzeichen:
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Xn
Gesundheitsschädlich, NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN365
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NT677
Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen., NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE1201
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SF187
Beim Umgang mit behandeltem Saatgut Schutzhandschuhe tragen., SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS6201
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., ST302
Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät (partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 - Kennfarbe: weiß) tragen., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
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Abstandsauflagen:
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.