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 Mittelname:   Mospilan SG

Zulassungsnummer: 5655-00
Zulassungsanfang: 08.05.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Nisso Chemical Europe GmbH, Stähler
Wirkstoffe: 200g/kg Acetamiprid
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-1 SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., EO005-1 SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NN265 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., VH352-1 Es dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen. , NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)

Verwendungszweck:
Mospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse und die Weiße Fliege. Mospilan ist ein Kontakt- und Fraßgift, dessen Wirkstoff schnell in die Pflanzen eindringt und so bereits kurz nach dem Ausbringen in seiner Wirkung gegen saugende Insekten weitgehend wetterunabhängig ist. Mospilan SG bietet lang anhaltenden Schutz (Minimum 2-4 Wochen) gegen Blattläuse und ca. 7-10 Tage gegen die Weiße Fliege
weitere Informationen und Gebrauchsanweisung:
www.staehler.com
Gebinde: 0,1 Kilogramm (EAN 4012879042216) , 1 Kilogramm (EAN 4012879042223)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Endivien (§18) Blattläuse 0.25 kg/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Endivien (§18) Blattläuse 0.25 kg/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Endivien (§18) Weiße Fliegen 0.3 kg/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Gurke (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 150 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 225 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 300 g/ha; Wasser: 1200 l/ha
Gurke (§18) Weiße Fliegen Pflanzengröße bis 50 cm 300 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 450 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 600 g/ha; Wasser: 1200 l/ha
Gurke (§18) Blattläuse 0.15 kg/ha; Wasser: 600 bis 1200 l/ha
Kernobst Blattläuse
Pflaume (§18) Blattläuse 0.12 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume (§18) Schwarze Pflaumensägewespe, Gelbe Pflaumensägewespe 0.12 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Salate (§18) Blattläuse 0.25 kg/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Salate (§18) Blattläuse 0.25 kg/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Salate (§18) Weiße Fliegen 0.3 kg/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Tomate (§18) Weiße Fliegen 0.6 kg/ha; Wasser: 600 bis 1200 l/ha
Tomate (§18) Blattläuse 0.3 kg/ha; Wasser: 600 bis 1200 l/ha
Zierpflanzen Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 150 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 225 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 300 g/ha; Wasser: 1200 l/ha
Zierpflanzen Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 150 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 225 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 300 g/ha; Wasser: 1200 l/ha
Zierpflanzen Weiße Fliegen Pflanzengröße bis 50 cm 300 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 450 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 600 g/ha; Wasser: 1200 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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