Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: INSEGAR
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Zulassungsnummer:
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3855-00
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Zulassungsanfang:
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03.06.2003
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Zulassungsende:
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31.12.2013
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Vertriebsfirmen:
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Spiess-Urania, Syngenta
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Wirkstoffe:
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250g/kg Fenoxycarb
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NB6611
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN234
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN2513
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft., NN2842
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NN361
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN370
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VA546
Spritzflüssigkeit unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung ausbringen.
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R- und S- Sätze:
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R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)
Verwendungszweck:
Insektenspezifischer Wachstumsregulator gegen Wicklerarten zum Einsatz in Kernobst und Pflaumen.
Anwendungszeitpunkt: Keine Anwendung in der Blütezeit !
Anwendung unter Beachtung von Schadschwellen, d.h. unter Berücksichtigung der Flugaktivität von Pheromonfallen.
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Wicklerarten: 0,2 kg/ha und je m Kronenhöhe (Max. 2 X im Abstand von 10 - 14 Tagen)
Wartezeit in Tagen:
Kernobst: 35 Tage
Pflaumen: 28 Tage
Gebinde:
600 Gramm (EAN 4032219002847)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Birne (§18) |
Birnenblattsauger (Psylla piri) |
0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 150 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
| Kernobst |
Fruchtschalenwickler |
0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe |
| Kernobst |
Apfelwickler |
0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe |
| Pflaume |
Pflaumenwickler |
0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.