Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Novodor FC
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Zulassungsnummer:
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3972-00
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Zulassungsanfang:
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21.09.1998
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Zulassungsende:
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31.12.2008
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Vertriebsfirmen:
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Valent BioSciences
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Wirkstoffe:
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20g/kg Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176
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Kennzeichen:
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Xi
Reizend, NN261
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF245
Behandelte Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten werden., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH340
Das Präparat darf keine säugerpathogenen oder bienenpathogenen Mikroorganismen enthalten. Es ist aus Reinkulturen herzustellen. Das Präparat muß frei von Enterobacteriaceen und Staphylokokken sein. Das Präparat muß sich im Test auf Säugerpathogenität nach den US-Vorschriften als unschädlich erweisen. Bei jeder Neuanmeldung sind die zur Erfüllung der genannten Auflagen notwendigen Unterlagen vorzulegen. Das gleiche gilt, wenn von einem bereits zugelassenen Präparat neue Produktionschargen in den Verkehr gebracht werden sollen., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden
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Abstandsauflagen:
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Aubergine (§18) |
Kartoffelkäfer |
Pflanzengröße bis 50 cm 3 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 4.5 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 6 l/ha |
| Aubergine (§18) |
Kartoffelkäfer |
Pflanzengröße bis 50 cm 5 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 7.5 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 10 l/ha |
| Kartoffel |
Kartoffelkäfer |
3 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
| Kartoffel |
Kartoffelkäfer |
5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.