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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Rogor 40 LC

Zulassungsnummer: 4190-64
Zulassungsanfang: 07.07.2005
Zulassungsende: 31.12.2015
Vertriebsfirmen: Cheminova A/S, Spiess-Urania
Wirkstoffe: 400g/l Dimethoat
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., RA136 Enthält Maleinsäureanhydrid - Kann allergische Reaktionen hervorrufen., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft., NO685 Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS421 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen., SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., ST111 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel in geschlossenen Räumen., ST121 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen., ST122 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., VH298 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein., VH352 Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., VH352-1 Es dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen. , VH362 Im technischen Wirkstoff Dimethoat darf der Gehalt an Omethoat 2 g/kg und der Gehalt an Isodimethoat 3 g/kg nicht überschreiten.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 10 Entzündlich, R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Blattläuse 0.7 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kopfsalat Saugende Insekten 0.6 l/ha; Wasser: 200 l/ha
Rosenkohl Saugende Insekten Pflanzengröße bis 50 cm 0.6 l/ha; Wasser: 600 l/ha
Spargel Spargelfliege 0.6 l/ha; Wasser: 400 l/ha
Spargel Spargelfliege 0.6 l/ha; Wasser: 400 l/ha
Ziergehölze Minierende Kleinschmetterlingsraupen 0.6 l/ha; Wasser: 600 l/ha
Zierpflanzen Saugende Insekten Pflanzengröße bis 50 cm 10 ml je 100 m²; Wasser: 8 l / 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 10 ml je 100 m²; Wasser: 9 l / 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 10 ml je 100 m²; Wasser: 12 l / 100 m²
Zierpflanzen Schildlaus-Arten Pflanzengröße bis 50 cm 15 ml je 100 m²; Wasser: 8 l / 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 15 ml je 100 m²; Wasser: 9 l / 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 15 ml je 100 m²; Wasser: 12 l / 100 m²
Zierpflanzen Schildlaus-Arten Pflanzengröße bis 50 cm 1.5 l/ha; Wasser: 800 l/ha
Zierpflanzen Saugende Insekten Pflanzengröße bis 50 cm 1 l/ha; Wasser: 800 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 1 l/ha; Wasser: 1200 l/ha
Zierpflanzen Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 0.7 l/ha; Wasser: 700 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Rübenfliege 0.4 l/ha; Wasser: mind. 200 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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