Aus trockenem Stroh

PflanzenPflanzenHome
TiereTiere
TechnikTechnik
FinanzenFinanzen

Top-Video

vereinigtehagel
Vereinigte Hagel
Secufarm
Ansehen Videothek

Mein Wetter

Schneeregen

Frankfurt

Max: 5°C
Min: 0°C
Regen: 1mm mehr…

Wetterlage
Tief „Rosel“ über der Nordsee lenkt von Westen weiter feucht-kühle Luft nach Deutschland.


Partner



kundslogo





Pflanzenschutz MANAGER


Neudosan Neu Blattlausfrei

Anwendung in Kernobst gegen Spinnmilben.

Zulassungsende 31.12.2017
Max. Zahl Behandlungen Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Aufwandmengen 100 ml je 100 m² und je m Kronenhöhe
Wasser: 500 ml je 100 m² und je m Kronenhöhe
Abstandsauflagen NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungsbestimmungen
Auflagen HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HS210: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
Hinweise
Wartezeiten Haus- und Kleingartenbereich: Freiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Zurück zu den Mitteldaten Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular

Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

ImpressumTeamMediadatenKontaktSitemapFehler melden
Diese Seite DruckenVersenden – Bookmarken Artikel in Webnews aufnehmen Artikel in Mister Wong ablegen Artikel in del.icio.us ablegen Artikel in yigg ablegen

© Copyright 2000 – 2008 raiffeisen.com GmbH & Co. KG
Pflanzen