Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Promanal Neu Austriebsspritzmittel
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Zulassungsnummer:
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4182-00
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Zulassungsanfang:
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17.02.2006
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Zulassungsende:
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31.12.2016
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Vertriebsfirmen:
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W. NEUDORFF GmbH KG
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Wirkstoffe:
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546g/l Mineralöle
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN261
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN333
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft., NN370
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN383
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft., NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., NZ121
In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten (Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als einmal jährlich auf derselben Fläche., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren., VH352
Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.