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 Mittelname:   Ordoval

Zulassungsnummer: 3914-00
Zulassungsanfang: 28.04.2005
Zulassungsende: 31.12.2015
Vertriebsfirmen: BASF
Wirkstoffe: 100g/kg Hexythiazox
Kennzeichen: SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN1512 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft., NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1841 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius matricariae (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze:
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

BASF

Sicherheitsdatenblätter:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Aubergine (§18) Spinnmilben Pflanzengröße bis 50 cm 0.5 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.75 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 1 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Erdbeere Spinnmilben 0.8 kg/ha; Wasser: 2000 l/ha
Gurke (§18) Spinnmilben Pflanzengröße bis 50 cm 0.3 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.45 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.6 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Gurke, Zucchini (§18) Spinnmilben 0.6 kg/ha; Wasser: mind. 1200 l/ha
Hopfen Spinnmilben 0.03 %; Wasser: 1000 bis 5000 l/ha
Hopfen Spinnmilben 0.04 %; Wasser: 700 bis 3300 l/ha
Kernobst Spinnmilben 0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst Spinnmilben 0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume Spinnmilben 0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume Spinnmilben 0.2 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Tomate (§18) Spinnmilben Pflanzengröße bis 50 cm 0.5 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.75 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 1 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Weinrebe Spinnmilben
Weinrebe Spinnmilben
Weinrebe Spinnmilben
Zierpflanzen Spinnmilben Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 750 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 1000 l/ha
Zierpflanzen Spinnmilben Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 750 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 1000 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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