Pflanzenschutz MANAGER
Ordoval
Anwendung in Weinrebe gegen Spinnmilben.
| Zulassungsende | 31.12.2015 |
| Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 |
| Aufwandmengen | |
| Abstandsauflagen | |
| Anwendungsbestimmungen | |
| Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW709: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW717: Wiederholte Anwendung kann zur Wirkungsminderung führen. WW749: Das Mittel wirkt nur auf Eier, Larven und Nymphen der Spinnmilben. Bei Vorhandensein von geschlechtsreifen, erwachsenen Milben (Adulten) erreicht es deshalb seine volle Wirkung erst 14 Tage nach der Anwendung. |
| Hinweise | |
| Wartezeiten | Ertragsanlagen, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Tafel- und Keltertrauben) |
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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